LG Hamburg verurteilt drei Männer wegen Biersteuerbetrugs
Das LG Hamburg hat einen Angeklagten zu einer fünf jährigen Haftstrafe verurteilt, weil er Frankreich um sechs Millionen Euro Biersteuer betrogen hat.
Der Mann mit seinen Helfern hatte einer Bande geholfen, circa 16 Millionen Liter französisches Bier in Deutschland zu versteuern, indem sie die Behörden mit fingierten Empfangsbestätigungen, Packlisten und Frachtbriefen täuschten. Die vorsitzende Richterin sagt allerdings, dass die Täter wohl durch andere missbraucht wurden, da die Logistik- Firma des Hauptangeklagten kaum die Lagermiete und die Personalkosten abdecken konnte und das Angebot eines Hintermannes der internationalen Bande, deren Mitglieder schon in anderen EU- Ländern verfolgt werden diesem möglicherweise eine Lösung bieten konnte. Der Hauptangeklagte ließ sich darauf ein, zwischen August 2016 und Mai 2017 in 117 Fällen Empfangsbestätigungen für Bier auszustellen, das eigentlich in Frankreich lagerte.
Die Biersteuer ist eine harmonisierte Verbrauchssteuer, die innerhalb der EU über ein Computerverfahren verwaltet wird und in dem Land erhoben wird, in dem das Getränk verkauft wird.
Die drei Männer haben in Deutschland 1,8 Millionen Euro Biersteuer gezahlt, während sie in Frankreich 6,4 Millionen Euro hätten zahlen müssen. Durch den vorgetäuschten Export war das Bier zunächst aus dem Fokus der Behörden verschwunden und hätte weiter nach Großbritannien verkauft werden sollen. Die Biersteuer in Großbritannien ist allerdings nochmals höher als in Frankreich.
Die Angeklagten wurden trotz der Steuerhinterziehung in Frankreich in Deutschland verurteilt, da Verstöße gegen Steuerpflicht bezüglich harmonisierter Steuern in jedem EU- Land verfolgt werden können. Der Hauptangeklagte behauptete zwar, dass er die Tragweite der Handlungen nicht erfassen konnte und nur von einem weniger gravierenderen Verstoß gegen zollrechtliche Bestimmungen ausgegangen war. Die Kammer hat den Einlassungen des Angeklagten allerdings nicht geglaubt.
Quelle: beck-aktuell; Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 30. Juli 2018